Schreibtisch des Anwalt für Datenschutz

Datenschutzauskunft-Zentrale versendet betrügerische Faxe

Die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. versendet unter einem offiziell aussehenden Briefkopf an Gewerbetreibende per Fax Schreiben, welche vorgeblich nur die Daten abgleichen möchte. Der eigentliche Grund des Schreibens ist aber ein Versuch, den Gewerbetreibenden einen Vertrag unterzujubeln.

Ein klassischer Betrugsversuch.

Denn kein normal denkender Gewerbetreibender würde für nicht näher spezifiziertes Informationsmaterial, ausfüllfertige Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DS-GVO jährlich netto 498 EUR zzgl. USt. (dies wären dann insgesamt 592,62 EUR) zahlen.

Der Witz ist dann noch, dass dieser untergejubelte Vertrag über drei Jahre läuft, also insgesamt ein Betrag von 1.777,86 EUR zu zahlen wäre.

Den Brief haben ich Ihnen als PDF hinterlegt. -> Datenschutzauskunft-Zentrale.pdf


Wer zwar den untergejubelten Vertrag genauso unverschämt findet wie ich, aber dennoch sagt, dass er gerne solche spezifiziertes Informationsmaterial, ausfüllfertige Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DSGVO erhalten möchte, dem empfehle ich ganz uneigennützig 🙂 mein Angebot unter www.rechtstexte.shop.

Der Vorteil wäre dann, dass Sie die Texte von einem Rechtsanwalt mit Sitz in Deutschland zum Preis von 10% der Summe erhalten, die Sie sonst an eine Ltd. auf Malta gezahlt hätten.

Und da ich offensichtlich eine „austauschbare“ Leistung zu der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ldt. anbiete, bereiten wir hier gerade eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, denn die von mir angebotenen Leistungen darf ich ja nicht einfach per Fax gegenüber allen Unternehmen in Deutschland bewerben.

Warum macht dies aber die Datenschutzauskunft-Zentrale? So etwas finde ich nicht gut, und daher gehe ich dagegen vor.

Und welcher Anwalt wollte noch nie eine einstweilige Verfügung in Malta zustellen? Challenge accepted!