DSGVO ist ein Kürzel, das aktuell in aller Munde ist. Es steht für die Datenschutz-Grundverordnung. Hierbei handelt es sich um eine EU-Verordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft trat. Die Unsicherheit ist groß. Wer muss die DSGVO umsetzen und in welchem Umfang? Dass die Gastronomie auch von den Regelungen betroffen ist, war vielen Inhabern unklar, ist aber Fakt, dessen Nichtbeachtung weitreichende Konsequenzen mit sich ziehen kann. Die DSGVO sollte daher mit juristischem Beistand rechtssicher realisiert werden. Denn gerade Gastronomen, die dies nicht tun, müssen neben Sanktionen auch mit empfindlichen Abmahnungen von Mitbewerbern rechnen. Hier erfahren Sie, wie Sie auf der sicheren Seite sind.
Gastronomie und Hotellerie: Datenschutz nicht auf die leichte Schulter nehmen
Dass in Hotels personenbezogene Daten von Kunden erhoben werden, ist weithin bekannt. Doch dass auch die Gastronomie Datenerhebung und -verarbeitung betreibt, ist vielen Gästen oft gar nicht so bewusst. Dazu gehören zum Beispiel die Erhebungen in Form vom Kundenkarten für Bonusnutzung oder die Befragung zur Essensbeurteilung im Restaurant. Dies taten Gastronomen bislang für Marketingzwecke, ohne sich um den Datenschutz große Gedanken zu machen, da ohnehin klar war, dass die Daten für eigene Zwecke ausgewertet und Dritten nicht zugänglich werden. So einfach wird dies in naher Zukunft nicht mehr zu handhaben sein. Denn die DSGVO erfasst auch die Gastronomie und die Kunden werden zunehmend für die Thematik sensibilisiert. Besser also, die DSGVO in der Gastronomie durch einen Experten zeitnah und korrekt realisieren zu lassen!
Mehr als nur Einwilligung in Datenerhebung
Wer meint, DSGVO in der Gastronomie bedeutet ab sofort einfach nur, dass Gäste ihre Einwilligung für die Speicherung ihrer personenbezogenen Daten geben müssen, irrt gewaltig. Die Datenschutz-Grundverordnung ist um einiges komplexer und für den Laien kaum zu überblicken. In der Gastronomie müssen ebenfalls Datenschutz-Regelungen umgesetzt werden, die Sie vielleicht nur in Online-Shops und im Versandhandel vermutet hätten. Deshalb ist Rechtsbeistand in dieser wichtigen Sache ganz besonders entscheidend, um keinen Fehler mit unangenehmen Konsequenzen zu begehen.
Das Feld der Inhalte, die die DSGVO in der Gastronomie zur Umsetzung bereithält, ist groß. Neben der bereits angesprochenen Einwilligung in Datenerhebung und -speicherung haben Ihre Kunden auch das Recht auf Löschung. Allerdings auch nur in gewissem Maß, da Sie für spezielle Daten sogar Aufbewahrungspflicht in einer gewissen Frist haben. Dies alles zu überschauen ist schwer und macht die DSGVO in ihrer Umsetzung so sehr mit Zweifeln behaftet. Ein Verzeichnis, wie die erhobenen Daten verarbeitet werden, ist ebenso Pflicht wie die sogenannte Portabilität. Hier ist die Datenübertragbarkeit gemeint, die in einem gängigen Format von Ihnen zur Verfügung gestellt werden muss.
Was sind personenbezogene Daten?
Wie Sie sicher vermuten, geht der Begriff der DSGVO weit über die Namen Ihrer Gäste hinaus. Auch E-Mail- und IP-Adresse und Steuernummer gehören dazu. Was Sie dürfen und was nicht, ist in der Gastronomie gar nicht so leicht festzustellen, wenn die Regelungen der DSGVO unter die Lupe genommen werden. Denn Sie benötigen zum Beispiel schon die Einwilligung des Gastes, um ihm eine E-Mail schicken zu dürfen,. Und wenn Sie Gäste in Privat- und Geschäftskunden einteilen, müssen Sie dies in einem speziellen Verzeichnis, das die DSGVO vorsieht ebenfalls angeben. Sie sehen also: Die DSGVO der EU in der Gastronomie rechtskonform umzusetzen, ist gar nicht so einfach. Auch das Widerrufsrecht, das Kunden in der Gastronomie rund um Datenerhebung und -speicherung haben, sollten Sie unbedingt berücksichtigen.
Rat vom Experten einholen
Wer in der Gastronomie tätig ist und mit der DSGVO konfrontiert ist, sollte vor allem eines tun: sich einen Fachmann zur Seite holen, der das Handwerk von Datenschutz und Rechtssicherheit in vollem Umfang versteht. Wir sind die richtige Adresse für das Thema DSGVO und Gastronomie und geben Ihnen die Rechtssicherheit, die Sie für die Umsetzung der EU-Verordnung dringend benötigen.
Wir bieten Ihnen ein abmahnsicheres Pauschalangebot durch einen Anwalt, der auf die DSGVO-Umsetzung spezialisiert ist. Es garantiert Ihnen die Sicherheit, die Sie als Gewerbetreibender in der Gastronomie benötigen, um Ihren Geschäftsbetrieb auf eine rechtssichere Basis in Sachen Datenschutz zu stellen. Sie profieren von umfangreicher Expertise und Erfahrung eines fachkundigen Datenschutz-Anwalts.