Schreibtisch des Anwalt für Datenschutz

Wie vermeide ich Abmahnungen – häufige Fragen + Antworten

Als Rechtsanwalt beantworte ich in einem Interview die wichtigsten Fragen über die DSGVO 2018 und erkläre, wie Unternehmen sich vor hohen Abmahnkosten schützen können.

(Dies ist das Transkript zu diesem Video-Interview auf unserem Youtube-Kanal: DSGVO erklärt – Video Interview)

Wie teuer können die Bußgelder und Abmahnungen werden?

Cornelius Matutis:
Die Strafen, die von den Behörden festgesetzt werden, variieren je nach Verstoß. Die Maximalstrafen betragen 20 Millionen Euro bzw. 4% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens. Da sieht man auch ganz deutlich, dass dieses Gesetz für Facebook und Google geschrieben wurde.

Was an hohen Strafen in Zukunft für die kleineren Unternehmen droht, das dürften eher die Abmahnungen sein. Mitbewerber können leicht durch einen Anwalt eine Abmahnung aussprechen und dann beträgt die Anwaltsgebühr 900 Euro. Die Bußgelder der Behörden – davon gehe ich aus – werden am Anfang nicht zu hoch festgesetzt. Es gibt aber schon einen Fall über den ich gelesen habe, bei dem sich eine Datenschutzbehörde wirklich Mühe gemacht hat. Es wurde jemand, der ohne eine ordnungsgemäße Einwilligung Newsletter weggeschickt hatte, überprüft. Die Behörde hat so viele Verstöße festgestellt, dass 70.000 Euro Bußgeld festgesetzt wurden. Das war eine deutsche Behörde nach deutschem Gesetz. Das neue Gesetz wird also schwieriger und teurer.

Kann man selber alles Nötige tun um abmahnsicher gemäß der DSGVO zu werden?

Wenn ich mich damit jetzt beschäftige und die DSGVO selber umsetze, betrifft das verschiedene Bereiche:
Datenschutzerklärungen, Auftragsdatenverarbeitung, Prüfung meines Unternehmens, ob ich die entsprechenden rechtlichen Grundlagen einhalte usw.  dann bleibt jedoch immer noch die Frage der Quelle:
Wo her stammen die Informationen? Wenn ich diese direkt aus dem Gesetz übernehme, muss ich schon das juristische Verständnis dafür mitbringen was damit gemeint ist. Wenn ich es aus dem Internet ziehe oder von verschiedenen Internetseiten herunterlade, dann bleibt aber
die Frage, wie aktuell und wie richtig sind diese Informationen wirklich? Ich habe selbst im Internet schon widersprüchliche Angaben gelesen wo ich sage, hoffentlich verlässt sich dann keiner auf das, was dort steht.

Wie können Sie Unternehmen helfen abmahnsicher zu werden?

Der Mandant bekommt, wenn er dieses Paket bucht, von uns zuerst eine Prüfung des Unternehmens. Dann stellen wir anhand der Prüfung fest, wo noch Umsetzungsbedarf besteht. Diesen Bedarf zeigen wir dann schriftlich auf, damit wirklich alles nachvollziehbar ist. Der Mandant erhält die Datenschutzerklärung, die er für seine Internetseite braucht. Dies ist auch der erste Punkt wo Konkurrenten sehen können, ob man richtig umgesetzt hat oder nicht.
Dann erhält der Mandant entsprechende Auftragsdatenverarbeitungsverträge – ein langes furchtbares Wort – aber notwendig. Es gibt auch gleich noch Muster für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und der technisch/organisatorischen Maßnahmen die umgesetzt werden müssen. Mit diesem Paket sind die Mandanten dann wirklich als Unternehmer auf der sicheren Seite und das neue Datenschutzrecht wird eingehalten.

Garantieren Sie für Abmahnsicherheit gemäß der DSGVO?

Wenn Unternehmen diese Prüfung durchführen, das anwaltliche Gutachten erhalten und die Dokumente die wir zur Verfügung stellen ein- bzw. umsetzen, dann stehe ich dafür ein, dass das ausreichend ist.
Besser noch als ausreichend: Es erfüllt perfekt die Datenschutz-Grundverordnung, sodass das Unternehmen sicher vor Abmahnungen aus dem Bereich des Datenschutzrechtes ist.

Welche Qualifikationen zum Thema Abmahnsicherheit bieten Sie?

Wenn jemand fragt, warum gerade meine Kanzlei beauftragt werden sollte diese Datenschutzprüfung durchzuführen, kann ich nur sagen, dass wir langjährig auf dem Gebiet des Datenschutzes und dem Gebiet der Erstellung von Rechtstexten aktiv sind. Ich selbst bin Vorstandsvorsitzender der Interessenvertretung des Online-Handels. Dieser Bereich hat ja auch sehr viel mit dem Schutz vor Abmahnungen zu tun und als Fachanwalt für Wettbewerbsrecht bzw. gewerblichen Rechtsschutz schütze ich sowieso Unternehmen vor Abmahnungen. Ich muss aber auch gestehen: natürlich auch die andere Seite: Ich weiß auch was abgemahnt werden kann und dies wiederum hilft, dass ich sagen kann: Abmahnsicherheit kriegen wir auf jeden Fall hin. Interview Ende.

Für mehr Antworten auf brennende Frage zur EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und was Sie als Unternehmer tun können, um einer Abmahnung durch Mitbewerber vorzubeugen lesen Sie in unseren FAQs.